Auszüge aus dem Reglement des ADAC
 

Hier finden Sie Auszüge aus der Ausschreibung ADAC, dem dmsj Reglement der Deutschen ADAC Kart Slalom Meisterschaft 2001 in direkter Verbindung mit dem Reglement der Gesamtausschreibung 10. Niederbayerische MAIER-DEA-ADAC-Jugend-Kart-Meisterschaft 2001

Grundlagen
Teilnehmer
Nennung
Fahrerausrüstung
Durchführungsbestimmungen
Schiedsgericht
Parcoursaufbau
Sicherheitseinrichtungen
Wertung
Preise
Versicherung
Haftungsausschluss
Einsprüche
Allgemeines
Technische Bestimmungen

Grundlagen:

Die Ausrichtung liegt in den Händen der jeweiligen Veranstalter.

Die Veranstaltungen sind nach den Bestimmungen der dmsj unter den Auflagen der zuständigen Erlaubnisbehörde ausgerichtet, denen sich dei Teilnehmer mit Abgabe der Nennung unterwerfen.

Die Teilnehmer sind zu sportlichem Verhalten verpflichtet. Sie haben alles zu unterlassen, was der Ehrlichkeit der Wettbewerbe oder den Interessen des Automobilsports zu Schaden geeignet ist und sich gemäß den Rechtsgrundlagen dieser Veranstaltung zu verhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen.

Den Anordnungen des Veranstalters und den von ihm eingesetzten Sportwarten ist Folge zu leisten.

Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungsverzicht vereinbart ist.

Teilnehmer:

An den Kart Slalom Veranstaltungen können Jugendliche in folgenden Klassen teilnehmen:

Klasse 1: Jahrgänge 2002/2001
Klasse 2: Jahrgänge 2000/1999
Klasse 3: Jahrgänge 1998/1997
Klasse 4: Jahrgänge 1996/1995
Klasse 5: Jahrgänge 1994/1993/1992

Es werden nur die Jahrgänge, nicht das Alter aufgeführt.

Die Ausschreibung weiterer Klassen ist freigestellt.

Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht gestattet.

Mädchen und Junge werden gemeinsam gewertet. Eine Zusammenlegung der Klasse erfolgt nicht. Ein Teilnehmer kann sich nur in der für seinen Verein zuständigen Region für den Endlauf (Niederbayerische Meisterschaft) qualifizieren.

Nennung und Nenngeld:
Nennung:

Nennungen sind nur auf dem vom Veranstalter bereitgestellten Formular gültig und können nur am Nennbüro des Veranstalters vom Teilnehmer persönlich oder einem beauftragten Betreuer abgegeben werden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet das Nennformular sorgfältig aufzufüllen. Von allen Teilnehmern ist eine schriftliche Einverständniserklärung des oder der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Diese entfällt für Inhaber eines Jugendausweises der Trägerverbände.

Mit der Abgabe der Nennung (mit Unterschrift) erkennen die Erzeihungsberechtigten und die Teilnehmer diese Durchführungsbestimmungen sowie die zur Durchführung der Veranstaltung erlassenen Ergänzungsbestimmungen an.

Teilnehmer mit verletzungsbedingten Einschränkungen (Gipsverbände oder ähnliches), die den Bewegungsablauf einengen, dürfen nicht zum Start zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft der Veranstaltungsleiter in Absprache mit den Schiedsrichtern. Wenn ein Teilnehmer eine Verletzung bewusst verschweigt, kann er von der Wertung ausgeschlossen werden und der Versicherungsschutz erlischt.

Lizenznummern sind in den Nennungen immer anzugeben.

Nenngeld:

Das Nenngeld ist vor dem ersten Start zu entrichten und beinhaltet einen Trainingslauf sowie zwei Wertungsläufe.

Das Nenngeld beträgt einheitlich bei allen Veranstaltungen ?? € und ist der Nennung beizufügen. Mannschaften sind nenngeldfrei.

Das Nenngeld wird nur zurückerstattet, wenn die Veranstaltung kurzfristig abgesagt oder die Nennung abgelehnt wird.

Fahrerausrüstung:

Jeder Teilnehmer hat zweckentsprechende Kleidung zu tragen. Festes Schuhwerk, geschlossene, den ganzen Körper bedeckende Kleidung, feste Handschuhe (keine freien Finger) und Vollvisierhelme sind vorgeschrieben.


Durchführungsbestimmungen:
Training und Wertungsläufe:

Jeder Teilnehmer muss einen Trainingslauf absolvieren, der mind. einer Wertungsrunde zu entsprechen hat. Ein Wertungslauf besteht aus max. zwei (identischen) Runden.

Die Startreihenfolge der Teilnehmer in allen Klassen wird durch Los oder durch Setzen der Teilnehmer bestimmt.

Die Teilnehmer werden zum Start aufgerufen. Jeder Teilnehmer ist für sein rechtzeitiges Erscheinen selbst verantwortlich. Nur der jeweilige Teilnehmer und 1 Betreuer dürfen den Vorstartbereich bzw. den Parcours betreten.

Bei allen Wettbewerben, auch beim Endlauf , erfolgt ein klassenweiser Start. In den Klassen wird in aufsteigender Reihenfolge vom punktschlechtesten bis zum punktbesten Endlaufteilnehmer, bezogen auf das jeweilige Regionsergebnis, gestartet. Teilnehmer des veranstaltenden Clubs werden auch für die Niederbayerische MAIER-DEA-ADAC-Jugend-Kart-Meisterschaft gewertet.

Die Teilnehmer mit den ungeraden Startnummern fahren ihren Trainingslauf und den 1. Wertungslauf auf dem Kart Nummer 1 und die Teilnehmer mit den geraden Startnummern fahren ihren Trainingslauf und den 1. Wertungslauf auf dem Kart Nummer 2.

Haben alle Teilnehmer der jeweiligen Klasse den Trainings- und 1. Wertungslauf beendet, müssen die Teilnehmer - gemäß der feststehenden Startreihenfolge - mit den ungeraden Startnummern auf dem Kart Nr. 2 und die Teilnehmer mit den geraden Startnummern auf dem Kart Nr. 1 ihren 2. Wertungslauf absolvieren.

Überprüfen der Bekleidung:

Die Bekleidung der Teilnehmer ist vor dem Start zu überprüfen. Teilnehmer mit unvollständiger oder nicht den Durchführungsbestimmungen entsprechender Kleidung werden nicht zm Start zugelassen.

Startvorgang:

Der Start erfolgt einzeln mit laufenem Motor von der Vorstartlinie aus, die sich 5 m vor der Start-/Ziellinie befindet. Sobald das Startsignal gegeben wird, erfolgt der Start.

Sachrichter:

Der Veranstalter setzt eine ausreichende Anzahl von eingewiesenen Sachrichtern ein, die die Fehler der Teilnehmer eigenverantwortlich mit einer Tafel anzeigen und ggf. protokollieren.

Der verantwortliche Sachrichter muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf selbst kein aktiver Teilnehmer an der Veranstaltung sein.

Fremde Hilfe:

Fremde Hilfe ist nur dann erlaubt, wenn der Fahrer diese mit Handzeichen anfordert. Nur die Sportwarte/Sachrichter dürfen dann fremde Hilfe leisten.

Schiedsgericht:

Das Schiedsgericht ist das oberste Organ einer Kart Slalom Veranstaltung. Es besteht aus drei Personen die vor der Veranstaltung zu benennen sind und von denen zwei nicht dem veranstaltenden Club angehören dürfen.

Der Slalomleiter kann nicht Mitglied des Schiedsgerichtes sein.

Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts ist den Teilnehmern durch Aushang bekanntzugeben.

Die Entscheidungen das Schiedsgerichts sind verbindlich und endgültig. Eine Berufung ist nicht möglich.

Es wird empfohlen die Personen des Schiedsgerichtes besonders zu kennzeichnen.

Parcoursaufbau:
Parcours:

Die Kart Slalom Veranstaltungen werden auf einem Gelände mit einer befestigten, ebenen Fläche aus Beton, Asphalt oder ähnlichem Untergrund ausgetragen.

Auf dem Veranstaltungsgelände sind die vorgesehenen Parcoursaufgaben gemäß dem Streckenplan, der am Veranstaltungstag ausgehängt wird, aufgebaut.

Die Parcourslänge sollte ca. 300-500 m betragen.

Der Streckenaufbau ist auf Geschicklichkeit und Reaktionsfähigkeit der Jugendlichen ausgelegt. Der Kurs ist so aufzubauen, dass größere Geschwindigkeiten nicht erreicht werden können.

Das Slalom-Kart muss durch alle Parcoursaufgaben mit dem Lenkeinschlag geschoben oder im Schritttempo gefahren werden können.

Alle Maße werden von Fuß zu Fuß der Pylone gemessen.

Der Parcours des Endlaufes wird von den Ansprechpartnern der Regionen aufgebaut.

Pylonen:

Die Fahrspur, die der Teilnehmer einzuhalten hat, ist auf der Platzoberfläche durch Pylonen gekennzeichnet. Die Pylonen sind so aufzustellen, dass jeder Zweifel an der Streckenführung ausgeschlossen ist.

Für den Parcours finden nur Pylonen Verwendung, die 50 cm + 3 cm hoch sind. Der Parcours ist komplett mit dieser Pylonenhöhe aufzubauen. Die Abstände zwischen den einzelnen Hindernissen dürfen 4 m nicht unter- und 10 m nicht überschreiten. Die lichte Breite eines Pylonentores beträgt maximale Spurbreite plus 40 cm, gemessen an der Innenkante des Fußes der Pylonen.

Besteht eine Aufgabe aus einer einzelnen Pylone, so ist die Fahrtrichtung, in der die Pylone umfahren werden muss, durch eine liegende Pylone anzuzeigen. Die Spitze der liegenden Pylone muss zum Pylonenfuß der stehenden Pylone zeigen und gibt so die Fahrtrichtung an. Der Pylonenabstand zwischen liegender und stehender Pylone entspricht einer Pylonenhöhe.

Spurgasse:

Eine gerade aufgestellte Spurgasse besteht aus mind. 3 bis max. 5 Pylonen pro Seite. Die Pylonen werden "Bodenplatte an Bodenplatte" aufgestellt und gesamtheitlich markiert.

Eine gebogene Spurgasse besteht pro Seite aus mind. 6 bis max. 10 Pylonen. Im Außenradius werden die Pylonen im Abstand von max. 50 cm aufgestellt.

Schweizer Slalom:

Der Schweizer Slalom ist eine Folge von Pylonen in einer Linie, die wechselseitig zu durchfahren sind. Die erste Einfahrt muss eindeutig vorgegeben sein (siehe Pylonen).

Ein Schweizer Slalom muss in einer geraden Linie stehen.

Kreisel:

Innendurchmesser: 10 m
Pylonenabstand innen: 1,0 m
Pylonenabstand außen: 1,0 m
Einfahrt: 3 m
Ausfahrt Spurbreite: + 0,4 m
Fahrspurbreite Spurbreite: + 0,4 m

Der Kreisel muss mindestens einmal komplett (360°) durchfahren werden. Die Fahrtrichtung ist freigestellt. Die Pylonenfehler im Kreisel werden erst nach Verlassen der Aufgabe aufgestellt und gewertet.

Pylonentor:

Ein Pylonentor besteht aus zwei Pylonen.

Halbe Wende 90 Grad/Ganze Wende 180 Grad:

Jeweils durch drei in einem Dreieck nebeneinander angeordnete Pylonen aufgebaut. Die Pylonen werden gesamtheitlich markiert.

Halte- und Sicherheitslinie:

Nach der Zieldurchfahrt hat der Teilnehmer die Geschwindigkeit erheblich zu reduzieren.

Vor der Einfahrt in die Wechselzone ist ein Halteraum mit einer Haltelinie einzurichten vor der die Teilnehmer ihr Kart zum Stillstand bringen müssen. An den Begrenzungslinien des Halteraums ist dieser durch Pylonen markiert.
Die Breite des Halteraums beträgt ca. 3 m und die Länge ca. 10 m.

Sicherheitseinrichtungen:

Für Sicherheitseinrichtungen ist der Veranstalter verantwortlich.

Der Veranstalter wird durch geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Sicherung der Strecke und der Zuschauerplätze sorgen.

Zu festen Hindernissen und Zuschauerplätzen soll ein Mindestabstand von 3 m von der Parcours-Außenlinie eingehalten werden. Bei geringeren Abständen müssen Hindernisse (z.B. Gitter, Masten etc.) und Zuschauerplätze durch Strohballen, Reifenketten oder ähnliches abgesichert werden. Der Mindestabstand beträgt 2 m von der Parcours-Außenlinie.

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, das während der gesamten Dauer der Veranstaltung ein ausgebildeter Sanitäter mit Verbindung zur Rettungsleitstelle anwesend ist. Der Sanitäter muss als solcher gekennzeichnet sein. Es wird empfohlen ein Krankentransportfahrzeug mit ausgebildeter Besatzung für die gesamte Dauer der Veranstaltung vor Ort bereitzustellen.

Wertung:

Die Wertung erfolgt nach Fahrzeit und Strafsekunden.

Die durch Markierungen (Pylonen) vorgegebene Strecke ist möglichst fehlerfrei zu durchfahren.

Es werden 2 Wertungsläufe durchgeführt. Die Fahrzeiten der beiden Wertungsläufe und evtl. Strafsekunden werden addiert und ergeben die Gesamtfahrzeit. Der Fahrer mit der kürzesten Gesamtfahrzeit (einschließlich Strafsekunden) ist Sieger seiner Klasse. Bei ex aequo entscheidet die kürzere Fahrzeit des besseren Laufes. Sollte dann noch Gleichheit bestehen, erhalten beide Teilnehmer den gleichen Platz.

Sieger und Plazierte in den Regionen sind diejenigen Teilnehmer, die unter Berücksichtigung von Mindeststarts und Streichresultaten aus allen ihnen möglichen Veranstaltungen der Region die meisten Punkte erzielen.

Bei Punktgleichheit entscheidet die Mehrzahl der besseren Plazierungen. Eine Überschreibung der erreichten Punkte für den Endlauf erfolgt nicht.

Die Ermittlung der einzelnen Punkte pro Veranstaltung erfolt nach der folgenden Formel:

[(Teilnehmer - Platz * 10) / Teilnehmer] + 1

Beispiel: Platz 3 bei 16 Teilnehmer = 16 - 3 * 10 / 16 +1 = 9,13 Punkte

Eine Wertung erfolgt nur bei Teilnahme an mindestens 5 Wertungsläufen in der Region.

Bei Ausschlss durch das Schiedsgericht erhalten die Teilnehmer für diesen Lauf keine Punkte.
Dieser Lauf kann nicht als Streichrelsultat verwendet werden.

Es sind insgesamt 2 Streichresultate in jeder Region möglich. Bei Ausfall von Veranstaltungen reduzieren sich Mindestteilnahme und Streichresultat entsprechend.

Am Endlauf zur Ermittlung des Niederbayerischen Meisters nehmen 50% der in den einzelnen Regionen in jeder der 5 Klassen in Wertung gelangten Teilnehmer teil (es wird aufgerundet).

Alle Teilnehmer, die sich zum Endlauf qualifiziert haben, erhalten rechtzeitig durch die Ansprechpartner der einzelnen Regionen eine gesonderte Einladung.

Wertungsstrafen:

Aufteilung der Strafsekunden:
- Umwerfen oder Verschieben einer Pylone: 2 Strafsekunden
- Auslassen oder falsch Befahren einer Aufgabe: 10 Strafsekunden
- Überfahren der Haltelinie mit einem Teil des Karts: 2 Strafsekunden
- Bewegen des Karts mit Händen und/oder Füßen: 10 Strafsekunden
- Verlassen des Karts während der Wertungsläufe: Wertungsausschluss

Pro Aufgabe wird eine maximale Zeitstrafe von 10 Strafsekunden verhängt, egal wieviele Pylonen umgeworfen oder verschoben werden.

Die Pylonen müssen im ihre gesamte Stellfläche deutlich markiert sein. Eine Pylone gilt als verschoben, venn die Markierung ganz verlassen ist. Hierbei ist die Innenkante der Markierung maßgebend.

In der geraden Spurgasse ist pro Seite nur ein Fehler anzurechnen, auch wenn mehrere Pylonen gefallen oder verschoben wurden.

In der gebogenen Spurgasse wird jede gefallene bzw. verschobene Pylone als Fehler angerechnet.

Wird der "Schweizer Slalom" von der falschen Seite angefahren, so gilt dieser grundsätzlich als ausgelassenes Tor.

Als Fehler werden nur Pylonen gewertet, die durch direkte Fahrzeugeinwirkung verschoben oder geworfen wurden.

Eine Aufgabe gilt als ausgelassen, wenn der Fahrer daran vorbeifährt, ohne eine Pylone zu verschieben oder zu werfen. Ansonsten werden die Fehler gewertet.

Mannschaftswertung:

Mannschaften können aus max. 5 Teilnehmern gebildet werden, von denen die 3 Besten gewertet werden. Eine Mannschaft kann sich aus Teilnehmern verschiedener Klassen zusammensetzen.

Die Nennung muss vor dem ersten Start eines Mannschaftsfahrers abgegeben sein. Ein Teilnehmer kann nur für eine Mannschaft genannt werden.

Die Mannschaftsnennung des Veranstalters muss vor dem ersten Start am offiziellen Aushang ausgehängt sein.

Mannschaftswertung beim Endlauf:

Die Mannschaftswertung wird aus den drei besten Teilnehmern je Verein erstellt; gewertet werden die Platzierungspunkte. Einer Nennung bedarf es nicht.

Teilnehmer, die während des Jahres bereits für einen anderen Verein in einer Mannschaft gestartet sind, werden nicht gewertet.

Soweit die Regionen eigene Mannschaftswertungen erstellen, sind diese nach den oben genannten Grundsätzen zu ermitteln.

Preise:

Bei den Einzelveranstaltungen erhalten 30% der gestarteten Teilnehmer in der Klasse Pokale.
Die beste Mannschaft erhält ebenfalls einen Pokal.

Ebenfalls 30% der Gestarteten des Endlaufes erhalten Pokale und Ehrenpreise, sowie die beste Mannschaft. Außerdem erhalten alle Teilnehmer beim Endlauf ein Erinnerungsgeschenk.

Die einzelnen Regionen führen für ihren Bereich eine Siegerehrung für die Sieger der Regionsgesamtwertung durch.

Die Siegerehrung des Endlaufes um die Niederbayerische-MAIER-DEA-Meisterschaft findet im Rahmen der Gesamtsiegerehrung der Niederbayerischen-ADAC-MAIER-DEA-Meisterschaften am 17. November 2001 in Plattling, Gaststätte Bischofshof, statt.

Versicherung:

Der Veranstalter hat die Veranstaltung in ausreichendem Umfang zu versichern.
- Veranstalter-Haftpflichtversicherung
- Teilnehmer-Haftpflichtversicherung
- Teilnehmer-Unfallversicherung
- Sportwarte-Unfallversicherung

Haftungsausschluss:
Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Die bzw. bei Minderjährigen ebenfalls deren Erzeihungsberechtigte tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nicht der nachfolgende Haftungsausschluss vereinbart wird.

Haftungsverzicht:

Bewerber und Fahrer, bei Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte, erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen

- den DMSB und dmsj, den Dachverband, die regionalen Untergruppen und die Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder, hauptamtliche Mitarbeiter und sonstige Organe,

- den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, Streckeneigentümer,

- Behörden, Industrieservice und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

- den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden,

- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen

außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung;

gegen

- die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer und die Halter der anderen Fahrzeuge,

- den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie, bei Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte, auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (Training, Wertungsläufe) entstehen,

außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung;

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Einsprüche:

Einsprüche sind nur beim Slalom-Leiter einzureichen.

Einsprüche gegen Fehler des Veranstalters bzw. dessen Beauftragte sind unverzüglich nach der Zieldurchfahrt des jeweiligen Teilnehmers schriftlich einzulegen.
(Einspruchsberechtigt sind nur dei Teilnehmer oder deren Beauftragte)

Einsprüche gegen die Zeitnahme, Entscheidungen der Sachrichter und Sammeleinsprüche sind nicht zulässig. Videoaufzeichnungen sind als Beweismittel nicht zugelassen. Einsprüche gegen die Auswertung müssen spätestens 15 Minuten nach Veröffentlichung der Ergebnisse eingelegt werden.

Dein technischer Defekt am Fahrzeug ist vom Fahrer sofort, auf jeden Fall vor Zieldurchfahrt zu beanstanden, in dem er unverzüglich anhält und durch Handzeichen auf diesen Defekt aufmerksam macht. Nach Behebung des Mangels muss der Fahrer sofort wieder an den Start gehen. Kann durch die Schiedsrichter oder den Veranstalter kein Mangel festgestellt werden, ist eine Wiederholung dieses Laufes unzulässig.

Wurde die Fahrt des Teilnehmers durch die Funkfernabschaltung unterbrochen, entscheidet der Veranstaltungsleiter über die weitere Teilnahme des Fahrers.

Einsprüche sind vom Schiedsgericht, nach Anhörung der Beteiligten, unverzüglich und endgültig zu entscheiden.

Allgemeines:

Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Slalom-Leiter.

Die Veranstaltung ist mindestens 4 Wochen vor der Ausrichtung bei der Sportabteilung des jeweiligen Dachverbandes genehmigen zu lassen.

Bei allen vom jeweiligen Dachverband genehmigten Kart-Slalom-Veranstaltungen ist es nicht erlaub Rennkarts oder sonsige Karts zu Vorführzwecken starten zu lassen.

Bei allen Kart-Slalom-Veranstaltungen muss eine geeignete Zeitmessanlage mit Lichtschranke zum Einsatz gebracht werden. Es können zwei Lichtschranken (Start/Ziel) verwendet werden. Die Zeitnahme muss mit einer Genauigkeit von 1/100 Sekunden erfolgen.

Die Rahmenausschreibung für Kart Slalom Veranstaltungen sowie evtl. Ergänzungsbestimmungen liegen im Nennbüro zur Einsicht aus.

Jegliche Art von Datenerfassung, Datenübertragung, Funk usw. sind bei Kart-Slalom-Veranstaltungen für die Teilnehmer, Betreuer und Beauftragte verboten.

Technische Bestimmungen:

Der Veranstalter stellt die Fahrzeuge zur Verfügung.
Die Teilnehmer haben nicht das Recht zur freien Kartwahl.

Die Karts sind rechtzeitig vor der Veranstaltung von den Schiedsrichtern auf ihren technisch einwandfreien Zustand zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind vom Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung zu beseitigen.

Besonders zu beachten ist:

- Es dürfen nur 4-Takt-Motoren mit maximal 6,5 PS verwendet werden.

- Es müssen auf beiden Karts gleiche Reifen (Marke + Typ) verwendet werden.

- Einwandfreie Funktion der Bremse und des Gaspedals. Die Lage der Brems- und Gaszüge darf nicht zur Behinderung der Teilnehmer führen.

- Es darf nur die Einpunktanlenkung verwendet werden. Die Räder auf der Hinterachse müssen auf die maximal mögliche Breite montiert werden.

- Standard-Pedalverlängerungen oder verstellbare Pedale müssen für beide Karts vorhanden sein.

- Sitzverstellungen sind zulässig.

- Für kleinere Teilnehmer müssen lose Sitzkissen oder ähnliches zur Verfügung gestellt werden.

- Mitgebrachte Pedalverlängerungen dürfen, nach Absprache mit dem Veranstalter, verwendet werden.

- Die Verwendung einer Funk-Fernabschaltung für die Zündunterbrechung ist vorgeschrieben (Ausnahme Bundesendlauf).

- Bei der Verwendung von zwei oder mehreren Karts hat der Veranstalter sicherzustellen, das der Teilnehmer den zweiten Lauf nicht mit dem gleichen Kart fährt wie im ersten Lauf.

- Fahrgestell:

Vorn und hinten verstärkte Stoßfänger sowie Seitenkästen und ein Frontspoiler sind vorgeschrieben. Er darf keine scharfen Kanten aufweisen.

Achsabstand: 1010 mm bis 1270 mm
Breite hinten gemessen an Außenkante Reifen: 1250 mm
Breite vorn gemessen an Außenkante Reifen: 1100 mm
Durchmesser Rahmenrohre maximal 32 mm

- Reifengröße:

Slick:
vorn: 10.0 x 4.50-5
hinten: 11.0 x 7.10-5

Regenreifen:
vorn: 10.0 x 4.00-5
hinten: 11.0 x 6.00-5

- Felgen:

Werkstoff Stahl: spanlos verformt
Werkstoff Aluminium-Legierung: Spanlos verformt; Niederdruckguss; Kokillenguss
Werkstoff Kunststoff: Spritzguss

- Motor:

Viertakt Motor Honda GX 140 RX 144,5 ccm, 5 PS bzw.
Viertakt Motor Honda GX 160 RH/RX 163,5 ccm, 5,5 PS

- Hinterachse/Hinterachsabdeckung:

Die Räder auf der Hinterachse müssen (soweit möglich) auf die vorgeschriebene Spurbreite montiert werden.
Eine Wirksame, vom TÜV bzw. DEKRA abgenommene oder vom Hersteller serienmäßig gelieferte Hinterachsabdeckung ist vorgeschrieben.

ZURÜCK
zurück zur Startseite